O
oppo
Guest
Habe ja nicht geschrieben, dass es sich um eine Behörde handelt. Aber um einen Begriff den die Behörde geschaffen hat. Ohne die Gesetzgebung wäre wohl keiner an hartz4 interessiert, somit nicht generisch.
Daher meine Frage wie das geregelt wird.
Grüße
stell doch deine fragen mal in entsprechenden (eigenen) threads/kategorien oder nutze die suchfunktion, anstatt fachthreads damit zu "entthemen".
der begriff "hart4" oder "hartz vier" besitzt meiner ansicht nach ein namensrecht, bzw. bekanntheitsrecht, dass sich eben aus der großen bekanntheit und verbreitung heraus bildet, bzw. gebildet hat.
ein deutsches gericht würde in meinen augen relativ sicher, nicht nur aus "übergeordneten interesses" zugunsten des ministeriums entscheiden.
domainer wie christoph sind profis und wissen da sicherlich um die möglichen gefahren und risiken bescheid.