Adomino
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@harry: gilt das denn auch für signierte pdfs oder signierte emails?
fax ist ja wirklich nicht mehr zeitgemäss..
Es gibt zwar bei manchen Gerichten bereits einen speziellen Zugang für Anwälte, dass man Dokumente auch direkt uploaden kann. Wenn man aber z.B. eine Verfassungsklage (BeVerfG), Ablehnungsgesuch (LG/OLG), Strafanzeige (Staatsanwaltschaft) etc. einreicht und man schon Zeitnot hat, bleibt für die fristgerechte Einreichung nach wie vor nur das Fax übrig. Signierte Mails gibt es hier keine.
Also ich bin froh, dass es das Fax noch gibt Z.B. ist es leider auch so, dass wenn man eine Reklamation einer Firma schickt und die sagen, dass die das Mail nicht bekommen haben, dass man SELBST (!) beweißpflichtig ist, dass das Mail tatsächlich fristgerecht dort angekommen ist. Ich verwende dann auch gerne die automatische Lesebestätigung als Beweiß, wenn ich Mails verschicke. Es ist aber auch so, dass das viele (z.B. Anwälte) automatisch abgeschalten haben und wenn die das Mail lesen, man keine Lesebestätigung bekommt. Wenn man also auf Nummer Sicher gehen möchte, dass jemand tatsächlich etwas bekommt, dann sollte man ein Fax schicken. Dann hat man eine Empfangsbestätigung und dann kann der Empfänger auch nicht abstreiten, dass er das Fax bekommen hat, denn dann hat er die Beweißpflicht, dass er das Fax nicht bekommen hat.
Ich finde das Fax nach wie vor zeitgemäß und eine wichtige rechtliche Absicherung für heikle Angelegenheiten. Leider wissen das nur wenige und verlassen sich hier auf einen Mailversand und das die Beweislast dann bei einem selber liegt.
Bei wirklich heiklen Sachen schicke ich immer ein Fax z.B. wenn ich etwas kündigen möchte. Oft gilt eine Kündigung auch nicht, wenn man diese nur per E-Mail schickt, da man eine Unterschrift braucht.
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