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[Sammelthread] Gesnappt durch einen Backorderanbieter:

@harry: gilt das denn auch für signierte pdfs oder signierte emails?
fax ist ja wirklich nicht mehr zeitgemäss..

Es gibt zwar bei manchen Gerichten bereits einen speziellen Zugang für Anwälte, dass man Dokumente auch direkt uploaden kann. Wenn man aber z.B. eine Verfassungsklage (BeVerfG), Ablehnungsgesuch (LG/OLG), Strafanzeige (Staatsanwaltschaft) etc. einreicht und man schon Zeitnot hat, bleibt für die fristgerechte Einreichung nach wie vor nur das Fax übrig. Signierte Mails gibt es hier keine.

Also ich bin froh, dass es das Fax noch gibt Z.B. ist es leider auch so, dass wenn man eine Reklamation einer Firma schickt und die sagen, dass die das Mail nicht bekommen haben, dass man SELBST (!) beweißpflichtig ist, dass das Mail tatsächlich fristgerecht dort angekommen ist. Ich verwende dann auch gerne die automatische Lesebestätigung als Beweiß, wenn ich Mails verschicke. Es ist aber auch so, dass das viele (z.B. Anwälte) automatisch abgeschalten haben und wenn die das Mail lesen, man keine Lesebestätigung bekommt. Wenn man also auf Nummer Sicher gehen möchte, dass jemand tatsächlich etwas bekommt, dann sollte man ein Fax schicken. Dann hat man eine Empfangsbestätigung und dann kann der Empfänger auch nicht abstreiten, dass er das Fax bekommen hat, denn dann hat er die Beweißpflicht, dass er das Fax nicht bekommen hat.

Ich finde das Fax nach wie vor zeitgemäß und eine wichtige rechtliche Absicherung für heikle Angelegenheiten. Leider wissen das nur wenige und verlassen sich hier auf einen Mailversand und das die Beweislast dann bei einem selber liegt.

Bei wirklich heiklen Sachen schicke ich immer ein Fax z.B. wenn ich etwas kündigen möchte. Oft gilt eine Kündigung auch nicht, wenn man diese nur per E-Mail schickt, da man eine Unterschrift braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hierzu interessant: http://www.ihk-arnsberg.de/upload/Telefax_Erklaerung_10428.pdf

Gruß Jens

"In neueren Entscheidungen lässt die Rechtsprechung im gerichtlichen Verfahren zur Wahrung der
Schriftform die Einlegung mittels Telefax, Computerfax und e-mail ausreichen, sofern die
Texte von dem Erklärenden unterschrieben sind, bzw. mittels eingescannter Unterschrift
der Erklärende zu erkennen ist. Eine Übertragung dieser Grundsätze auf die Formvorschriften
des BGB lehnt die Rechtsprechung wegen deren Eigenständigkeit noch generell
ab."
 
Also ich bin froh, dass es das Fax noch gibt Z.B. ist es leider auch so, dass wenn man eine Reklamation einer Firma schickt und die sagen, dass die das Mail nicht bekommen haben, dass man SELBST (!) beweißpflichtig ist, dass das Mail tatsächlich fristgerecht dort angekommen ist. Ich verwende dann auch gerne die automatische Lesebestätigung als Beweiß, wenn ich Mails verschicke. Es ist aber auch so, dass das viele (z.B. Anwälte) automatisch abgeschalten haben und wenn die das Mail lesen, man keine Lesebestätigung bekommt. Wenn man also auf Nummer Sicher gehen möchte, dass jemand tatsächlich etwas bekommt, dann sollte man ein Fax schicken. Dann hat man eine Empfangsbestätigung und dann kann der Empfänger auch nicht abstreiten, dass er das Fax bekommen hat, denn dann hat er die Beweißpflicht, dass er das Fax nicht bekommen hat.

Ich finde das Fax nach wie vor zeitgemäß und eine wichtige rechtliche Absicherung für heikle Angelegenheiten. Leider wissen das nur wenige und verlassen sich hier auf einen Mailversand und das die Beweislast dann bei einem selber liegt.

Bei wirklich heiklen Sachen schicke ich immer ein Fax z.B. wenn ich etwas kündigen möchte. Oft gilt eine Kündigung auch nicht, wenn man diese nur per E-Mail schickt, da man eine Unterschrift braucht.


Sehe ich genauso! Kündigungen oder behördliche Dinge faxe ich grundsätzlich, meistens parallel wenn ich eh mit dem Empfänger gerade telefoniere (z.B. um die Faxnummer zu erfragen) Dann warte ich in der Regel sogar kurz ab, ob das Fax durchgegangen ist und habe so 100% Sicherheit. Per email Kündigungen zu verschicken halte ich ebenfalls nicht für wirklich zielführend...
 
Nach der Ladenhüterdomain telefax.ch nun die nächste Ladenhüterdomain hdtv.ch. Heute schaun wohl alle nur mehr UHD.
 
Nach der Ladenhüterdomain telefax.ch nun die nächste Ladenhüterdomain hdtv.ch. Heute schaun wohl alle nur mehr UHD.

Hatte ne ganze Menge HD-Domains - mittlerweile alle gelöscht...
 
Hatte ne ganze Menge HD-Domains - mittlerweile alle gelöscht...

Dachte ich mir das die Schrott ist. Na mal sehen, was die Traffic hat. Ich kann die noch immer später einmal löschen.
Zumindest gibt es unter http://www.hdtv-forum.ch/ ein HDTV-Forum.

Gute .ch Domains wie store.ch, single.ch, webmaster.ch oder homepage.ch werden ja leider auch nicht jeden Tag frei.
 
Nach langer Zeit auch mal wieder eine .at bei mir:

porzellan.at

Viele Grüße
Jens

Hoffentlich hast Du mehr Glück wie ich mit meiner porzellanmanufaktur.de, da ich vor einige Zeit von MEISSEN wegen dieser Domain abgemahnt wurde, da sie meinten, dass Sie Anrecht auf "Porzellanmanufaktur" haben. Die Sache ist aber eingeschlafen, nachdem mein Anwalt geschrieben hat, dass sie ruhig klagen können.
 
Anspruch auf "Porzellan" besteht nicht, ich kann hierzu auch keine Wortmarke finden.
Wäre ja auch krass, wenn das kein generischer Begriff wäre. Dann könntest Du Deine "Autos", "Wohnungen" und wie sie alle heißen auch gleich abgeben. :D

Gruß Jens
 
Anspruch auf "Porzellan" besteht nicht, ich kann hierzu auch keine Wortmarke finden.
Wäre ja auch krass, wenn das kein generischer Begriff wäre. Dann könntest Du Deine "Autos", "Wohnungen" und wie sie alle heißen auch gleich abgeben. :D

Gruß Jens

Wenn die Rechtssprechung wie bei fc.de so weiter geht, dann könnte das passieren. :hmmmm:
 
Wenn die Rechtssprechung wie bei fc.de so weiter geht, dann könnte das passieren


Irgendwie haben die Gerichte Richter usw sollangsam ein Ei am wandern
anderst kann ich mir das nicht erklären.
 
Hoffentlich hast Du mehr Glück wie ich mit meiner porzellanmanufaktur.de, da ich vor einige Zeit von MEISSEN wegen dieser Domain abgemahnt wurde, da sie meinten, dass Sie Anrecht auf "Porzellanmanufaktur" haben. Die Sache ist aber eingeschlafen, nachdem mein Anwalt geschrieben hat, dass sie ruhig klagen können.

Ich hab noch zwei Verfahren mit diesen Prozesshanseln laufen, nachdem die sich ja auch schon bei weissesgold.com kräftig blamiert haben. Disputelöschung zwiebel-muster.de habe ich beim OLG Düsseldorf gewonnen inkl. das Recht auf mögl. Schadenersatz. Der verantwortliche Geschäftsführer Meissner Porzellan hat zwischenzeitlich den Job gewechselt und ist da nun geschasst worden. Leider hab ich noch ein Verfahren in Berlin wo es um Parkingumsätze auf einer anderen Domain von einem Euro geht, aktuell in Berufung.

Meissner Porzellan ist eine staatliche Firma und hat aktuell dicke rote Zahlen, vielleicht auch aufgrund massiver Anwalts und Gerichtskosten?

SZ-Online: Porsche-Design lässt Ex-Meissen-Chef abfahren

Streit vorm Oberlandesgericht: Porzellan-Manufaktur und Meissen-Keramik prüfen Vergleich

Grüsse

123meins
 
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mikroverfilmung
 
Zuletzt bearbeitet:
bei mir nach längerem wieder eine:
ortung/ch
 

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