domaintheke.de
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Ich glaube man muss zwei Dinge unterscheiden:
1. Hat z.B. Amazon eine schriftliche Genehmigung des Markeninhabers, die Marken in der URL zu nennen?
2. Hat der Markeninhaber überhaupt etwas dagegen, dass die Marke in der URL genannt wird?
Da ich davon ausgehe, dass der Markeninhaber nichts dagegen hat, wird sicherlich ein Unternehmen wie Amazon keine Genehmigung eingeholt haben.
Spannender ist doch sowas hier
Ricoh Aficio SPC221n Test A4-Farblaserdrucker
Da wird ein Drucker in der URL geführt und bekommt ein schlechtes Urteil...
1. Hat z.B. Amazon eine schriftliche Genehmigung des Markeninhabers, die Marken in der URL zu nennen?
2. Hat der Markeninhaber überhaupt etwas dagegen, dass die Marke in der URL genannt wird?
Da ich davon ausgehe, dass der Markeninhaber nichts dagegen hat, wird sicherlich ein Unternehmen wie Amazon keine Genehmigung eingeholt haben.
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Da wird ein Drucker in der URL geführt und bekommt ein schlechtes Urteil...