"und bekommt ein schlechtes Urteil..." Ja so wie Oscar Pistoris (der wurde ja auch nicht "Sportler mit einem Bein aus Australien" genannt.
Liegt wohl daran das er Südafrikaner ist :laugh:
Aber grundsätzlich hast du natürlich recht im Rahmen der freien Meinungsäußerung sollte das denke ich machbar sein und da zu gehört auch eine schlechte bzw negative bewertung oder bericht, solange das den Tatsachen entspricht und nicht dazu dient um dem Unternehmen lediglich zu schaden oder Kundenabzujagen.
Konkurrenten sollten da schon vorsichtig sein mit dem benutzten des Markennamens der Konkurrenz, da kann es dann meiner Meinung nach schnell mal zu einer Klage und einem Urteil kommen das Teuer werden kann (Schadensersatz usw.)
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