chillman
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Tilli schrieb:Der Sinn einer Abschreibung die Wertminderung(!) eines Gutes i.d.R. linear/degressiv auf die Nutzungsdauer zu verteilen, so dass der Käufer, der Wertminderung des Gutes entsprechend, gleichmäßigen Werteverlust geltend machen kann. Der Punkt ist: Eine Domain hat keinen Werteverlust wie beispielsweise ein Auto.
Du hast recht, es ist ein Investitionsgut ohne Wertverlust eher mit Wertgewinn. Setzt allerdings voraus, das es das Internet so wie es ist, und damit auch die Domains, so wie sie sind, in 30 oder 100 Jahren noch gibt. Und der springende Punkt: Auch dann sollte die Domain noch mindestens Ihren Wert haben (Stichwort Internetbalse, Inflation, Deflation, Cyber- oder Hackerwar etc)... Übrigens: das Haus sollte noch stehen...
Tilli schrieb:Wenn du tatsächlich den Kaufpreis absetzten könntest, dann kann ich dir ja meine Domains für utopische 2Mio mit einem Scheingeschäft Verkaufen, du zahlst dein Leben lang keine Steuern mehr, da du permanent Verlust ausweisen kannst.
Der Vergelich hinkt enorm. Du würdest Dich dabei strafbar machen. Die Domain als Handelsgut ist m.E. dabei mit jedem anderen Handelsgut vergleichbar. Es sind übrigens die von Dir angesprochenen Scheingeschäft seit Jahren immer wieder Thema. Allerdings in der realen Wirtschaftswelt. Das hat nichts mit Domains zu tun!
Ich finde diesen Punkt entscheind: Wenn man keinen Kauf absetzen kann, kann man auch keinen Verkauf absetzen (Zumindest nach einer Zeit: Sprich steuerfreier Vermögensgewinn). Ob das im Sinne des Finanzministers ist bleibt abzuwarten!