floES
New member
- Registriert
- 19. Dez. 2005
- Beiträge
- 2.072
Zu den Netto-Angaben auf militär und anderen:
Auch wenn die Aussentemperaturen etwas anderes suggerieren, sind wir
doch in Deutschland ansässig und hier gilt ausschließlich die verbraucher-
freundliche Bruttopreisangabe (es sei denn, das Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer). Nicht, dass euch einer abmahnt!
Ich weiss, deshalb steht ja auch drunter:
Die Frage ist, ob die Angabe eines Startgebots überhaupt unter die PAngV fällt!? Da Privatpersonen mW aber ohnehin nicht zur Auktion zugelassen werden, ist's eigentlich egal, oder nicht?Die Auktion richtet sich ausschließlich an gewerbliche Teilnehmer, alle Gebote verstehen sich netto, zzgl. MwSt.
Zuletzt bearbeitet: