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Live-Auktion auf dem DomainvermarkterForum 2010 München am 03. Sept. 2010
Ja, vielleicht die Rechnung, aber bezahlt wird ja an Moniker. Moniker behält ja auch einen Teil ein. Und je nachdem wie Moniker den Rest dann weiterreicht wirst Du halt dann evtl. in den USA Steuerpflichtig.
Gewerbl. Käufern aus der Schweiz berechne ich keine Ust., gleiche Begründung wie zuvor. Ebenfalls von meinem Steuerberater so vorgeschlagen.
Ja, vielleicht die Rechnung, aber bezahlt wird ja an Moniker. Moniker behält ja auch einen Teil ein. Und je nachdem wie Moniker den Rest dann weiterreicht wirst Du halt dann evtl. in den USA Steuerpflichtig.
Dafür hätte ich dann gerne mal eine Quelle/Verweis, dass ich Steuern dafür in den USA zahlen soll, dass ein Treuhänder dort die Zahlung lediglich weiterreicht. Ausserdem soll ich dann auch noch die Rechnung an den Käufer in Europa versteuern, also doppelt?
Moniker behält übrigens nicht irgend einen Teil, sondern verrechnet deren Provision damit, für die ich wiederrum eine Rechnung erhalte.
Die einzig steuerrelevante Geschichte mit Moniker ist meines Erachtens für mich, die Rechnung seitens Moniker für die Provision. Da ich diese natürlich absetze und steuerlich geltend mache.
Dafür hätte ich dann gerne mal eine Quelle/Verweis, dass ich Steuern dafür in den USA zahlen soll, dass ein Treuhänder dort die Zahlung lediglich weiterreicht.
Ich kann mir nur vorstellen, dass Moniker hier SELBST als Verkäufer auftritt, und anstatt die Domain von euch zu kaufen eine Art "Vergütung" an Euch auszahlt, und zwar als US-Firma. DANN allerdings könnte über schräge Umwege der Leistungsort irgendwie in die USA verrutschen, und das US Finanzamt will natürlich wissen, WARUM sie denn nun keine Steuern bekommen sollen. WENN das so ist, dann wäre dieses Vorgehen aber extrem kompliziert und von hinten in die Brust geschossen, warum Umsätze künstlich in die USA verlagern?
Jetzt wirds aber scho a bisserl anmaßend. Ich bin seit 17 Jahren selbstständig (andere Branche) und wir haben noch nie der Schweiz die Mwst. berechnet.
Das habe ich doch bereits geschrieben:
Gewerbl. Käufern aus der Schweiz berechne ich keine Ust., gleiche Begründung wie zuvor. Ebenfalls von meinem Steuerberater so vorgeschlagen.
In diesem Jahr hatte ich desweiteren bereits ein paar Domainverkäufe in die Schweiz. Das wurde über den Steuerberater abgesegnet. Wozu also die sinnfreie Belehrung?:hmmmm:
Nach der Theorie würde Moniker eben NICHT einfach "nur" den Escrow Agent spielen, sondern das Geschäft komplett in die USA verlegen.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sitzt der Käufer in Europa! Es gibt nur einen Zahlungstransfer, eine Rechnung, einen Kaufvertrag, ergo auch nur einen Käufer.
Therorien bringen hier meiner Meinung nach eben überhaupt nichts. Es geht ja um einen konkreten Sachverhalt und dieser kann nur von Moniker aufgeklärt und von Kollegen erläutert werden, die den Vertrag auch in den Händen halten. Alles andere is ne Kaffeefahrt. Also lass gut sein.
Mir ist der Sinn gerade eher nach Fakten denn nach theoretischem Geplänkel.
Jetzt wirds aber scho a bisserl anmaßend. Ich bin seit 17 Jahren selbstständig (andere Branche) und wir haben noch nie der Schweiz die Mwst. berechnet.
Das aber ist grundfalsch, weil die Schweiz ein DRITTLAND ist. Drittländer sind alle Länder ausserhalb der Europäischen Union, und weil die Schweiz nicht in der EU drin ist, ist sie ein Drittland.
Ich habe also lediglich zum Ausruck bringen wollen, dass Deine Einschränkung auf
Ich schreibe "Gewerbl. Käufer" da ich bisher nur Unternehmen als Käufer für Domains bzw. gewerbl. Kunden aus der Schweiz habe.
Ich habe nirgends geschrieben, dass dies ausschließlich NUR für gewerbl. Käufer gilt bzw. wir das nur für diese so handhaben.
Finde ich etwas überspitzt interpretiert, aber wie auch immer Schwamm drüber.
Alles was wir hier so schreiben, wird von hunderten von Mitlesern (auch und gerade von Nicht-CD-Mitgliedern, die also nicht nachfragen können) gierig aufgesogen, und -wenn kein Protest kommt- für "bare Münze" genommen.
Daher erlaubte ich es mir Deine partiell "irreführende" Aussage ein wenig zu korrigieren, aber das mit der "Nachhilfe" war etwas überspitzt ja!
Ich hatte meine erste GMBH übrigens auch schon vor 20 Jahren. Was hast Du denn vor dem Internetzeitalter geschäftlich gemacht?
Alles was wir hier so schreiben, wird von hunderten von Mitlesern (auch und gerade von Nicht-CD-Mitgliedern, die also nicht nachfragen können) gierig aufgesogen, und -wenn kein Protest kommt- für "bare Münze" genommen.
Sicherlich richtig. Allerdings kann ich auch nichts dafür was Mitleser da reininterpretieren. Es ist ja keine steuerrechtliche Beratung sondern nur eine Beschreibung wie wir/ich es handhaben.
Was hast Du denn vor dem Internetzeitalter geschäftlich gemacht?
Das was ich jetzt auch noch mache. Es gab mal ein Vorstellungsforum, da stand das drin. Ich bin im logistischen Bereich tätig und hatte schon mit Dritlländern zu tun, als die Grenzen noch grau waren. Inzwischen nur noch mit der Schweiz. Da handhaben wir es z.B. bei Transporten in die Schweiz nach §4 Nr. 3a UstG.: Auftraggeber Deutschland Empfänger Schweiz - keine Mwst. an den Kunden in Deutschland.
Alex eigentlich schön dich zu lesen...wobei das geschwafel mich wieder annervt....schreibe doch einfach von den Dingen von denen du wirklich Ahnung hast...also .gay usw.
Es ist definitiv falsch, dass du (grundsätzlich) an Privatpersonen aus Drittländern Nettorechnungen stellen kannst.
Für eine Netto Rechnung benötigst du den Nachweis, dass der Käufer ein Unternehmen ist (z.b. durch Umsatzidentnummer).
Allerdings kommt es auf den Ort der Leistungserbringung an und das gehandelte Gut bzw. Dienstleitung.
Im Falle eines Domainverkaufs an einer Privatperson durch ein deutsches Unternehmen sollte die MwSt. ausgewiesen werden.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung und ich würde in jedem Fall noch einen Steuerberater bzw. das FA konsultieren.
Eine Betriebsprüfung könnte sonst schmerzhafte Folgen haben...
Alles was wir hier so schreiben, wird von hunderten von Mitlesern (auch und gerade von Nicht-CD-Mitgliedern, die also nicht nachfragen können) gierig aufgesogen, und -wenn kein Protest kommt- für "bare Münze" genommen.
Daher erlaubte ich es mir Deine partiell "irreführende" Aussage ein wenig zu korrigieren, aber das mit der "Nachhilfe" war etwas überspitzt ja!
Ich hatte meine erste GMBH übrigens auch schon vor 20 Jahren. Was hast Du denn vor dem Internetzeitalter geschäftlich gemacht?
Es ist definitiv falsch, dass du an Privatpersonen aus Drittländern Nettorechnungen stellen kannst.
Für eine Netto Rechnung benötigst du den Nachweis, dass der Käufer ein Unternehmen ist (z.b. durch Umsatzidnummer).
Drittland = Ausserhalb der EU, also z.B. USA. In den USA gibts ja aber eben keine Umsatzidentnummer, die UID gibt es ja nur in den EU Ländern (Gemeinschaftsgebiet). Evtl. hast Du da in der Eile "Drittland" und "Gemeinschaftsgebiet" verwechselt?
Aber egal, führt ja zu nichts das hier zu versteifen und hier "unnötige Unruhe" in Forum zu bringen, daher nur kurz ein Link: IHK Stuttgart 08-2010 (scrolle zu 2. Drittland):
Erfolgt die Leistung an einen Nichtunternehmer/Privatperson ist danach zu unterscheiden, ob die Person innerhalb der EU oder im Drittland ihren Wohnsitz hat. Ist diese in der EU ansässig, so ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Das heißt, die Rechnungsstellung muss mit deutscher Mehrwertsteuer erfolgen. Ist die Person im Drittland ansässig, so ist die Leistung im Drittland steuerbar. In diesem Fall fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an.
Sorry für meine "Rechthaberei". Wobei: Im Zweifel wirklich den Steuerberater fragen, da hat Vadder Recht! Und auch ich bin kein Steuerberater, und meine Aussagen reflektieren lediglich meine Privatmeinung ;-)
Sorry für meinen Anteil daran. MWST-Kunde passt hier wirklich nur begrenzt hinein.
Ich habe den unguten Reflex:
a.) immer alles ganz genau tun zu wollen, und
b.) es nicht ab haben zu können, wenn mir jemand versucht klar zu machen, ich hätte nicht Recht, wenn ich zufällig genau weiss, dass ich Recht habe.
Ich arbeite daran beides abzustellen, denn: Es bringt im Zweifel eben jene "Unruhe" ins Forum, wegen der ich ja so lange gesperrt war.
@der kunst geht es gut danke der nachfrage
und selbst?
bzgl. der umsatzid nummer hast du recht...die gibt es nur innerhalb der eu.
der ihk bericht ist sehr interessant und mir neu.
allerdings ist das umsatzsteuerrecht sehr kompliziert und hat auch aufrgund des internets eine hohe dynamik bekommen.
leider wird in dem artikel nicht auf die jeweiligen gesetze verwiesen.
in jedem fall unterstützt der artikel alex aussage, wobei ich mich nicht zu 100% darauf verlassen würde.
also alex sorry ich muss gestehen, dass du nicht nur ahnung von .gay hast sondern auch von steuern
danke, gerne doch! Ich muss sagen, der Ton insgesamt hier hat sich sehr verändert (ins positive), dazu tragen vermutlich alle hier bei! Früher hätte sowas in eine anständige Schlammschlacht ausgeartet :damnmate:.
Da ich ja selbst in einem Gemeinschaftsland lebe, musste ich mir das mit den MWST natürlich extrem genau anschauen, denn ich verkaufe ja zu 100% in Gemeinschaftsländer oder Drittländer! Sehr interessant auch das hier, da steht es noch exakter: domain-besteuerung.de (ganz am Ende unten). Kurztip: Wenn VK in die Rest-EU, dann nur ohne MWST wenn ihr die UID des Käufers habt. Ohne Angabe dessen UID gehts net, und nicht jedes Unternehmen hat eine!
Kurztip: Wenn VK in die Rest-EU, dann nur ohne MWST wenn ihr die UID des Käufers habt. Ohne Angabe dessen UID gehts net, und nicht jedes Unternehmen hat eine!
Kurztip: Wenn VK in die Rest-EU, dann nur ohne MWST wenn ihr die UID des Käufers habt. Ohne Angabe dessen UID gehts net, und nicht jedes Unternehmen hat eine!
...mmmh - aber das sollte doch eigentlich jeder Unternehmer wissen, oder? Jedenfalls jeder, der eine EU-VAT Nummer hat...
Auf jeden Fall noch ein Tipp: Die angegebenen EU-Steuernummern sollte man vorher validieren....mir ist es nämlich schon einmal passiert, dass der Kunde eine angegeben hatte, die war nicht gültig etc...
Aber gut...innerhalb der EU dürfte das kein Prob sein...ging ja auch eigentlich gar nicht um Eu...deshalb bin ich wieder weg
da einige Leute ganz richtig anmerken, dass diese spannende MWST Diskussion in diesem "Live-Auktion auf dem DomainvermarkterForum 2010" Thread total falsch am Platze ist, führe ich das mal in Deinem Dez 2006 Thread "Domains und Mehrwertsteuer" fort! Habe noch ein paar spannende Anmerkungen dort.
Habe einen Mod informiert, damit der bei Badarf ein paar Beiträge dahin verschiebt.
Frau Sauer hat mir mitgeteilt, dass es wohl sehr viele Anfrageb gab und Moniker gerade dabei ist, ein komplett neues PDF zu erstellen, was dann eindeutig sein soll.
Das ganze soll wohl in 1-2 Tagen an uns versendet werden.
Schöne Sache, bekommen nur die, welche sich "beschwert" haben diese Donkument oder sollte es an "alle" geschickt werden ?
Was für uns auch sehr undurchsichtig ist, mehrere unserer Domains sind bereits laut denic übertragen worden mit einem RA Heller in D. im whois.
Leider fehlt mir die Möglichkeit einer Übersicht über den Status des Transfers, etwa wie bei sedo. Moniker Acc steht da nichts drinnen, obwohl die von uns mit den Auth codes die Benutzerkennung bekommen haben... such ich da etwa falsch oder isses ein Blindflug ?